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Kontakt

Aktuelles
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Aktuelles

 

Bürgernutzen 2025

Die Abgabe der Gutscheine für Naturalienbezug findet statt am

Samstag, 8. November 2025, von 09.00 bis 12.00 Uhr im Mehrzweckraum im Rathaus.

Die Gutscheine können bei den einzelnen Weinbauern in Form von Wein bzw. im Volg Jenins für einen 50-Franken-Gutschein eingelöst werden. Gutscheine für 2025 müssen bis am 15. Dezember 2025 eingelöst werden. Die Abgabe der Gutscheine erfolgt nur am 8. November 2025. Bei Verhinderung kann der Gutschein durch einen Stellvertreter abgeholt werden

Jenins, 31. Oktober 2025

​Bürgergemeinde Jenins

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Bürgergemeinde

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Bürgeremeinde

Die Bürgergemeinde Jenins besteht aus den in Jenins wohnhaften Ortsbürgern beiderlei Geschlechts.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Bürgergemeinde steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erlässt sie die erforderlichen Vorschriften.

In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen insbesondere folgende Aufgaben:

   

Die Aufnahme ins Bürgerrecht

Die Verwaltung des bürgerlichen Vermögens und der Stiftungen

Die Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des in ihrem Eigentum stehenden Vermögens

Die Zustimmung zur Veräusserung, Verpfändung und dauernden Belastung von Grundstücken, welche schon am 01.09.1874 zum Nutzungsvermögen der Bürgergemeinde gehört haben oder als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind

Die Mitwirkung bei der Verfügung über Mittel aus dem Bodenerlöskonto nach Massgabe der kantonalen Gesetzgebung

 

Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde.

Bürgerrat

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Boden-Verwaltung

Andreas Obrecht

 

Beisitzer

Jürg Obrecht

 

Revisoren

Christian Nänni
Urs Lampert

Bürgerrat

Der Bürgerrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Bürgergemeinde und vertritt diese nach aussen. 
 

 

Bürgerpräsident

Hans Bantli

 

Vizepräsident

Andreas Obrecht

 

Aktuar

Hans-Luzi Jenny

 

Kassier

Sonja Rutz

Gesetz

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Gesetz
Einbürgerung

Einbürgerung

Das Gesetz umfasst alle erforderlichen Punkte für die Einbürgerung in Jenins - siehe Einbürgerung.

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Das Gemeindebürgerrecht kann Personen mit Wohnsitz in Jenins erteilt oder zugesichert werden,

welche insgesamt während fünf Jahren vovon drei Jahren unmittelbar vor Gesuchsstellung (Schweizerinnen/Schweizer)
bzw. fünf Jahre ununterbrochen vor Gesuchseinreichung (Ausländerinnen / Ausländer) in der Gemeinde Jenins gewohnt haben.

Für Fragen steht Ihnen der Bürgerratspräsident Hans Bantli gerne zur Verfügung. Das Bürgerrechtsgesetz können Sie hier herunterladen.

Bürgerboden

Bürgerboden

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Die Verpachtung erfolgt durch den Bürgerrat.
 
Die Bestimmungen über Bezug und Verpachtung der Bürgergüter der Bürgergemeinde Jenins können Sie hier herunterladen.

Kontakt

Kontakt

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Bürgerpräsident

Hans Bantli

Tel. 079 682 49 26

hans.bantli@jenins.ch

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