Aktuelles
Bürgernutzen 2025
Die Abgabe der Gutscheine für Naturalienbezug findet statt am
Samstag, 8. November 2025, von 09.00 bis 12.00 Uhr im Mehrzweckraum im Rathaus.
Die Gutscheine können bei den einzelnen Weinbauern in Form von Wein bzw. im Volg Jenins für einen 50-Franken-Gutschein eingelöst werden. Gutscheine für 2025 müssen bis am 15. Dezember 2025 eingelöst werden. Die Abgabe der Gutscheine erfolgt nur am 8. November 2025. Bei Verhinderung kann der Gutschein durch einen Stellvertreter abgeholt werden
Jenins, 31. Oktober 2025
Bürgergemeinde Jenins

Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde Jenins besteht aus den in Jenins wohnhaften Ortsbürgern beiderlei Geschlechts.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Bürgergemeinde steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erlässt sie die erforderlichen Vorschriften.
In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen insbesondere folgende Aufgaben:
Die Aufnahme ins Bürgerrecht
Die Verwaltung des bürgerlichen Vermögens und der Stiftungen
Die Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des in ihrem Eigentum stehenden Vermögens
Die Zustimmung zur Veräusserung, Verpfändung und dauernden Belastung von Grundstücken, welche schon am 01.09.1874 zum Nutzungsvermögen der Bürgergemeinde gehört haben oder als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind
Die Mitwirkung bei der Verfügung über Mittel aus dem Bodenerlöskonto nach Massgabe der kantonalen Gesetzgebung
Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde.
Bürgerrat
Boden-Verwaltung
Andreas Obrecht
Beisitzer
Jürg Obrecht
Revisoren
Christian Nänni
Urs Lampert
Der Bürgerrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Bürgergemeinde und vertritt diese nach aussen.
Bürgerpräsident
Hans Bantli
Vizepräsident
Andreas Obrecht
Aktuar
Hans-Luzi Jenny
Kassier
Sonja Rutz
Gesetz
Einbürgerung
Das Gesetz umfasst alle erforderlichen Punkte für die Einbürgerung in Jenins - siehe Einbürgerung.
Das Gemeindebürgerrecht kann Personen mit Wohnsitz in Jenins erteilt oder zugesichert werden,
welche insgesamt während fünf Jahren vovon drei Jahren unmittelbar vor Gesuchsstellung (Schweizerinnen/Schweizer)
bzw. fünf Jahre ununterbrochen vor Gesuchseinreichung (Ausländerinnen / Ausländer) in der Gemeinde Jenins gewohnt haben.
Für Fragen steht Ihnen der Bürgerratspräsident Hans Bantli gerne zur Verfügung. Das Bürgerrechtsgesetz können Sie hier herunterladen.
Bürgerboden
Die Verpachtung erfolgt durch den Bürgerrat.
Die Bestimmungen über Bezug und Verpachtung der Bürgergüter der Bürgergemeinde Jenins können Sie hier herunterladen.
















