Aktuelles
Einladung zur Bürgergemeindeversammlung am 01. Juli 2026, 20.15 Uhr, im Rathaus Jenins
Traktanden
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Begrüssung
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Wahl der Stimmenzähler
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Jahresrechnung und Revisorenbericht 2025
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Statutenrevision (Genehmigung)
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Einbürgerungsgesuche: Mattias Villaverde Nieto und Andrés Villaverde Nieto
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Wahlen: 5 Bürgerräte (3 Demissionen), Bürgerrat-Präsident (Neuwahl)
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Mitteilungen und Umfrage
Die Vorlage der neuen Bürger-Statuten liegen vom 05.06.2026 bis 25.06.2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Für diesbezügliche Auskunft steht Ihnen der Bürgerpräsident Hans Bantli gerne zur Verfügung.
Jenins, 05.06.2026
Der Bürgerrat

Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde Jenins besteht aus den in Jenins wohnhaften Ortsbürgern beiderlei Geschlechts.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Bürgergemeinde steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erlässt sie die erforderlichen Vorschriften.
In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen insbesondere folgende Aufgaben:
Die Aufnahme ins Bürgerrecht
Die Verwaltung des bürgerlichen Vermögens und der Stiftungen
Die Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des in ihrem Eigentum stehenden Vermögens
Die Zustimmung zur Veräusserung, Verpfändung und dauernden Belastung von Grundstücken, welche schon am 01.09.1874 zum Nutzungsvermögen der Bürgergemeinde gehört haben oder als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind
Die Mitwirkung bei der Verfügung über Mittel aus dem Bodenerlöskonto nach Massgabe der kantonalen Gesetzgebung
Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde.
Bürgerrat
Boden-Verwaltung
Andreas Obrecht
Beisitzer
Jürg Obrecht
Revisoren
Christian Nänni
Urs Lampert
Der Bürgerrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Bürgergemeinde und vertritt diese nach aussen.
Bürgerpräsident
Hans Bantli
Vizepräsident
Andreas Obrecht
Aktuar
Hans-Luzi Jenny
Kassier
Sonja Rutz
Gesetz
Einbürgerung
Die Statuten der Bürgergemeinde Jenins (sind in Arbeit).
Das Gemeindebürgerrecht kann Personen mit Wohnsitz in Jenins erteilt oder zugesichert werden,
welche insgesamt während fünf Jahren vovon drei Jahren unmittelbar vor Gesuchsstellung (Schweizerinnen/Schweizer)
bzw. fünf Jahre ununterbrochen vor Gesuchseinreichung (Ausländerinnen / Ausländer) in der Gemeinde Jenins gewohnt haben.
Für Fragen steht Ihnen der Bürgerratspräsident Hans Bantli gerne zur Verfügung. Das Bürgerrechtsgesetz können Sie hier herunterladen.
Bürgerboden
Die Verpachtung erfolgt durch den Bürgerrat.
Die Bestimmungen über Bezug und Verpachtung der Bürgergüter der Bürgergemeinde Jenins können Sie hier herunterladen.
















