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Bürgergemeinde

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Bürgeremeinde

Die Bürgergemeinde Jenins besteht aus den in Jenins wohnhaften Ortsbürgern beiderlei Geschlechts.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Bürgergemeinde steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erlässt sie die erforderlichen Vorschriften.

In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen insbesondere folgende Aufgaben:

   

Die Aufnahme ins Bürgerrecht

Die Verwaltung des bürgerlichen Vermögens und der Stiftungen

Die Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des in ihrem Eigentum stehenden Vermögens

Die Zustimmung zur Veräusserung, Verpfändung und dauernden Belastung von Grundstücken, welche schon am 01.09.1874 zum Nutzungsvermögen der Bürgergemeinde gehört haben oder als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind

Die Mitwirkung bei der Verfügung über Mittel aus dem Bodenerlöskonto nach Massgabe der kantonalen Gesetzgebung

 

Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde.

Bürgerrat

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Boden-Verwaltung

Andreas Obrecht

 

Beisitzer

Jürg Obrecht

 

Revisoren

Hanspeter Wiher
Christian Nänni

Bürgerrat

Der Bürgerrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Bürgergemeinde und vertritt diese nach aussen. 
 

 

Bürgerpräsident

Hans Bantli

 

Vizepräsident

Andreas Obrecht

 

Aktuar

Hans-Luzi Jenny

 

Kassier

Sonja Rutz

Gesetz

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Gesetz
Einbürgerung

Einbürgerung

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Das Gesetz umfasst alle erforderlichen Punkte für die Einbürgerung in Jenins.

Das Gemeindebürgerrecht kann Personen mit Wohnsitz in Jenins erteilt oder zugesichert werden,

welche insgesamt während fünf Jahren vovon drei Jahren unmittelbar vor Gesuchsstellung (Schweizerinnen/Schweizer)
bzw. fünf Jahre ununterbrochen vor Gesuchseinreichung (Ausländerinnen / Ausländer) in der Gemeinde Jenins gewohnt haben.

Für Fragen steht Ihnen der Bürgerratspräsident Hans Bantli gerne zur Verfügung!

Bürgerboden

Bürgerboden

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Die Verpachtung erfolgt durch den Bürgerrat.
 
Die Bürgergüter weden an Selbstbewirtschafter verpachtet.

Pachtberechtigt sind Bürger und Bürgerinnen, die in Jenins Wohnsitz haben und ihr Rindvieh auf Gemeindegebiet alpen.

Die Rindviehhaltung muss ein wesentlicher Teil des landwirtschaftlichen Einkommens sein.
 
An Kleinviehhalter kann Wiesland bis max. 50 Aren abgegeben werden, sofern der Bestand mindestens 40 Tiere zählt.
 
Wird eigenes Land auf Gemeindegebiet verkauft oder verpachtet, besteht kein Anspruch auf Bürgerboden.

Kontakt

Kontakt

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Bürgerpräsident

Hans Bantli

Tel. 079 682 49 26

hans.bantli@jenins.ch

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