Einbürgerung

Das Gemeindebürgerrecht kann Personen mit Wohnsitz in Jenins
erteilt oder zugesichert werden, welche insgesamt während sechs
Jahren (Schweizerinnen/Schweizer)

bzw. zwölf Jahren (Ausländerinnen/Ausländer) hier Wohnsitz hatten. Zum Zeitpunkt
der Gesuchseinreichung muss die Person während mindestens
zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Jenins gewohnt haben.

Für Fragen steht Ihnen der Bürgerratspräsident Stv. Hans Bantli gerne zur Verfügung!